Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hundezentrum Nettetal
Glabbach 25
41334 Nettetal
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung zum Training beim Hundezentrum Nettetal erklärt der Kunde die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Eine Anmeldung zu den Kursen ist verbindlich.
2. Zahlung
Durch die Anmeldung zum Training verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der anfallenden Kosten in bar oder per Überweisung. Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwert-, bzw. Umsatzsteuer. Der Kunde ist nicht berechtigt wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die Gebühr zu reduzieren, zurückzuhalten, oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.
3. Rücktritt
Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Termins per Mail, Telefon oder SMS durch den Kunden ist bis mindestens 24 Stunden vorher möglich. Erfolgt keine oder eine spätere Absage, wird das Training berechnet. Das Hundezentrum Nettetal behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten wenn der Kunde den Unterricht bewusst stört, der Kunde im Zahlungsrückstand ist, oder der Kunde gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Bei Ausfall des Trainings durch Verschulden des Hundezentrum Nettetal werden die entsprechenden Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Trainingsorte und Trainingszeiten können verschoben werden.
4. Haftung
Das Hundezentrum Nettetal haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Das Hundezentrum Nettetal übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen. Ebenfalls haftet das Hundezentrum Nettetal nicht für Schäden oder Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Alle Begleitpersonen sind durch den Kunden in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzen. Der Kunde haftet für die von sich, oder seinem Hund verursachten Schäden.
5. Pflichten der Teilnehmer
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten und so aktiv am Trainingsziel mitzuwirken. Eine Erfolgsgarantie ist nicht gegeben, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Teilnehmers abhängt. Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund regelmäßig geimpft und entwurmt und außerdem ungezieferfrei, in den behördlichen Fristen gemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Teilnehmer den Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
6. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Nettetal.
7. Schlussbestimmung
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen gültig
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